Gericht: VW muss Ex-Manager rund 300.000 Euro nachzahlen

Die Welt · WELT ·

Weil interne VW-Berichte bei Behörden und Medien landeten, mussten zwei Manager das Unternehmen verlassen. Seitdem wird vor Gericht unter anderem um die Nachzahlung von Gehalt gestritten.

Weil interne VW-Berichte bei Behörden und Medien landeten, mussten zwei Manager das Unternehmen verlassen. Seitdem wird vor Gericht unter anderem um die Nachzahlung von Gehalt gestritten.

Volkswagen muss einem gekündigten Manager rund 300.000 Euro Gehalt für etwa ein Jahr nachzahlen. Das entschied das Arbeitsgericht Braunschweig. VW hatte dem Mann gekündigt, weil er nach Überzeugung des Unternehmens interne Informationen unter anderem an das Landeskriminalamt (LKA) weitergegeben hatte. Der juristische Streit zwischen VW und insgesamt zwei Managern beschäftigt Arbeitsgerichte über alle Instanzen.

Im September hatte das Arbeitsgericht dem zweiten Manager eine Nachzahlung von rund 200.000 Euro zugesprochen. In beiden Fällen soll der Autobauer die entstandene Differenz zwischen fristloser und ordentlicher Kündigung nachzahlen. Zuvor hatte das Gericht bereits entschieden, dass die außerordentliche Kündigung nicht fristgerecht war, die ordentliche Trennung aber wirksam ist.

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