Verzicht auf Rechtsmittel: Zschäpe akzeptiert Haft bis mindestens 2035

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Mindestens 24 Jahre soll Beate Zschäpe in Haft verbüßen: Das entschied das Oberlandesgericht München im Oktober. Die NSU-Terroristin hat nun darauf verzichtet, dagegen Rechtsmittel einzulegen.

Die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe muss mindestens bis zum Jahr 2035 im Gefängnis bleiben. Gegen den entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts München von Ende Oktober gingen weder sie noch die Bundesanwaltschaft vor, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Der Beschluss sei damit rechtskräftig.

Zschäpe wurde im Juli 2018 im Münchner NSU-Prozess als Mittäterin der Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) an neun Menschen mit ausländischen Wurzeln und einer Polizistin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Außerdem stellte das Oberlandesgericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt. Die 51-Jährige verbüßt ihre Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Chemnitz in Sachsen.

Der NSU war eine rechtsextreme Terrorzelle, der neben den Morden mindestens zwei Bombenanschläge und eine Vielzahl bewaffneter Überfälle zugerechnet werden. Zschäpe lebte mit den NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos jahrelang unerkannt im Untergrund. Die beiden Männer erschossen zehn Menschen, nach einem missglückten Banküberfall nahmen sie sich 2011 mutmaßlich selbst das Leben. Im Anschluss stellte sich Zschäpe der Polizei.

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