Social Media: EU geht gegen „Rabbit-Hole“-Effekt vor – Tiktok droht Strafe

Handelsblatt · Olga Scheer ·

Die EU hat ein erstes Ergebnis im Verfahren gegen die Videoplattform veröffentlicht: Sie ziehe Nutzer in einen gesundheitsgefährdenden Sog. Relevant ist der Fall auch für andere Anbieter.

Die EU-Kommission kommt vorläufig zu dem Ergebnis, dass die Video-Plattform Tiktok wegen der Ausgestaltung ihres Algorithmus und des endlosen Stroms an personalisierten Inhalten, den dieser generiert, gegen EU-Recht verstößt. Das teilte die EU-Kommission am Freitag mit.

Konkret hat sie geprüft, ob der Tiktok-Mutterkonzern Bytedance einen sogenannten Rabbit-Hole-Effekt erzeugt. Dieser beschreibt das Phänomen, in Social-Media-Inhalten derartig abzutauchen, dass man Zeit und Außenwelt vergisst. Die EU sieht darin eine Gefährdung der psychischen Gesundheit der Nutzer, die überwiegend jugendlich sind.

Es ist nicht das einzige Verfahren gegen den chinesischen Technologiekonzern Bytedance. Auch das Design der Tiktok-Plattform hält die EU-Kommission für illegal. Hierzu läuft bereits ein Verfahren. Sollten beide Verfahren zu dessen Ungunsten entschieden werden, drohen Bytedance unter dem Digitalgesetz der EU Strafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Auch weitere Verfahren laufen.

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