Urteil Arbeitsgericht Braunschweig: VW muss Ex-Manager rund 300.000 Euro nachzahlen
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Weil er interne Unterlagen unter anderem an das Landeskriminalamt weitergegeben haben soll, feuerte Volkswagen einen Manager. Der klagte – mit Erfolg.
Der juristische Streit zwischen Volkswagen und insgesamt zwei Managern beschäftigt Arbeitsgerichte über alle Instanzen, nun gibt es auch im zweiten Fall ein Urteil: VW muss einem gekündigten Manager rund 300.000 Euro Gehalt für etwa ein Jahr nachzahlen. Das entschied das Arbeitsgericht Braunschweig. VW hatte dem Mann gekündigt, weil er nach Überzeugung des Unternehmens interne Informationen unter anderem an das Landeskriminalamt (LKA) weitergegeben hatte.
Im September hatte das Arbeitsgericht dem zweiten Manager eine Nachzahlung von rund 200.000 Euro zugesprochen. In beiden Fällen soll der Autobauer die entstandene Differenz zwischen fristloser und ordentlicher Kündigung nachzahlen. Zuvor hatte das Gericht bereits entschieden, dass die außerordentliche Kündigung nicht fristgerecht war, die ordentliche Trennung aber wirksam ist.
Die Forderung von VW, unter anderem etwa 380.000 Euro Anwaltskosten erstattet zu bekommen, wies das Gericht auch in diesem Fall ab. Volkswagen bekommt nach dieser zweiten Entscheidung keine Auskunft darüber, was die beiden Manager genau gemeldet haben.
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