Verurteilte Sexualstraftäter bei SRF? Zwischen Aufklärung und Vorverurteilung

Neue Zürcher Zeitung · Kevin Weber ·

Der Fall Hans Jucker und die Anstellung eines weiteren vorbestraften Mannes werfen Fragen zum Umgang von SRF mit Sexualstraftätern auf. Zugleich zeigen frühere Gerichtsentscheide, wie schnell Medien bei der Berichterstattung über solche Fälle Grenzen überschreiten.

Der Fall Hans Jucker und die Anstellung eines weiteren vorbestraften Mannes werfen Fragen zum Umgang von SRF mit Sexualstraftätern auf. Zugleich zeigen frühere Gerichtsentscheide, wie schnell Medien bei der Berichterstattung über solche Fälle Grenzen überschreiten.

Der Fall Hans Jucker sorgte Anfang Woche für Aufsehen. Fast 46 Jahre lang kommentierte Jucker Sportanlässe für das Schweizer Fernsehen. Mit seinen Versprechern und unverblümten Reaktionen wurde er bei den Zuschauern zum Kultmoderator. Was viele Zuschauer nicht wussten: Jucker war 1971 wegen sexueller Handlungen mit Jugendlichen verurteilt worden. Das machten die Tamedia-Zeitungen am Montag publik.

SRF erklärte darauf, erst vor «wenigen Wochen» von Juckers Verurteilung erfahren zu haben. In einer Mitteilung distanzierte sich der Sender in aller Deutlichkeit von den dokumentierten Straftaten und leitete eine externe Aufarbeitung ein. Zudem entfernte SRF sämtliche Highlight-Clips mit Hans Jucker von den eigenen Plattformen und von Drittplattformen.

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