Hessische Mietpreisbremse unwirksam: Landgericht Frankfurt rügt veraltete Daten

Frankfurter Allgemeine · Katja Gelinsky ·

Die hessische Mietpreisbremse beruht auf veralteten Daten. Außerdem fehlen aktuelle Stellungnahmen der Bürgermeister, rügte das Landgericht Frankfurt am Main.

Wohnungskrise : Mietpreisbremse in Hessen unwirksam

Die hessische Mietpreisbremse beruht auf veralteten Daten. Außerdem fehlen aktuelle Stellungnahmen der Bürgermeister, rügte das Landgericht Frankfurt am Main.

Die „Mietpreisbremse“ in Hessen ist unwirksam. Als sie die Mietpreisbremse im November 2025 verlängert habe, habe die Landesregierung es versäumt, die Obergrenze für die Miete bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen ordnungsgemäß zu begründen. Das hat jetzt das Landgericht Frankfurt am Main in der Berufungsinstanz entschieden (Urteil vom 4. November 2026, Aktenzeichen 2-11 S 110/26). Es seien veraltete Daten verwendet worden, rügte das Gericht. Die Landesregierung müsse in der Begründung zumindest auf zeitnah erhobenes Datenmaterial verweisen, wenn sie ein Gebiet als eines mit angespanntem Wohnraum ausweise, heißt es. Das habe der Bundesgesetzgeber bei Einführung der Mietpreisbremse klargestellt. Die Hessische Landesregierung sei dem nicht gefolgt.

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