Nach Krawallen in Zürich: Ob die Verhafteten ins Gefängnis müssen, ist unklar

Neue Zürcher Zeitung · Nina Belz ·

In der Nacht auf Sonntag hat die Kantonspolizei von Hunderten Randalierern zwei festgenommen. Die ausgesprochenen Strafbefehle, die beide mit Gefängnisstrafen belegen, können angefochten werden.

Nach den Krawallen in Zürich: Ob die beiden verhafteten und mit Freiheitsstrafen belegten jungen Männer ins Gefängnis müssen, ist nicht sicher

In der Nacht auf Sonntag hat die Kantonspolizei von Hunderten Randalierern zwei festgenommen. Die ausgesprochenen Strafbefehle, die beide mit Gefängnisstrafen belegen, können angefochten werden.

Mehrere hundert Personen haben in der Nacht auf Sonntag im Zürcher Langstrassenquartier randaliert – aber nur zwei konnten verhaftet werden. Keine drei Tage später sind die beiden Schweizer mit unbedingten Gefängnisstrafen belegt worden. Die Staatsanwaltschaft des Kantons erliess am Dienstag gegen den 19-Jährigen eine sechsmonatige, gegen den 21-Jährigen eine viermonatige Freiheitsstrafe. Ihnen wird im Wesentlichen vorgeworfen, an Ausschreitungen im Zuge einer unbewilligten Versammlung teilgenommen und gewalttätige Handlungen gegen Personen – insbesondere Polizisten – und Sachen unterstützt zu haben.

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